Gemäß den geltenden Bestimmungen über die Sicherheit am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter über das Thema zu informieren, fortzubilden und die Rettungsteams zu schulen. Angemessene Informationen über die Gefahren am Arbeitsplatz und die Präventionsmaßnahmen sind das wichtigste Instrument, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Die Unternehmen müssen auf fast allen Baustellen den Nachweis erbringen, dass ihre Arbeitnehmer an Brandschutzkursen teilgenommen haben.
Die arbeitsmedizinische Praxis bietet den Unternehmen eine breite Auswahl an Weiterbildungskursen:
• Allgemeine Informationen über die Sicherheit am Arbeitsplatz
• Brandbekämpfungsmannschaften
• Erste-Hilfe-Mannschaften
• Manuelle Handhabung von Lasten
• Biologische Gefahren
• Arbeitsstress
• Staplerfahrer
• Lärmgefahr
• Chemische Gefahr
• Sturzgefahr
Im Detail:
• Die Kurse werden auf Anfrage im Betrieb oder in der arbeitsmedizinischen Praxis, entsprechend den vorherigen Vereinbarungen, abgehalten;
• Die Kurse werden für neue Mitarbeiter/innen ohne zusätzliche Kosten wiederholt;
• • Das Lehrmaterial wird von der arbeitsmedizinischen Praxis zur Verfügung gestellt und die Teilnahmebestätigungen vom Facharzt für Arbeitsmedizin ausgestellt.