Die Ärzte von der arbeitsmedizinischen Praxis sind Fachleute der Arbeitsmedizin mit mehrjähriger Erfahrung, die sie in den Präventionsabteilungen und den Instituten für Arbeitsmedizin verschiedener Regionen und Zentren für Alkohol- und Rauchentwöhnung erworben haben.
Die Beratungstätigkeit gilt Arbeitgebern, die in Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen eine ständige Aktualisierung des Gesundheitsschutzes wünschen und sich der Bedeutung bewusst sind, das Konzept der Prävention als Lebensstil in ihren Unternehmen zu pflegen.
Der Arbeitsmediziner arbeitet als zuständiger Arzt in multidisziplinärer Weise mit dem Sicherheitsbeauftragten entsprechend den Vorgaben und Vorschriften des Gesetzesvertretenden Dekrets 81/08 i.d.g.F. Gemäß diesem Dekret:
- arbeitet er mit dem Arbeitgeber und dem Präventions- und Schutzdienst an der Ausarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und für die körperliche und psychische Unversehrtheit der Arbeitnehmer auf der Grundlage der spezifischen Kenntnisse der Unternehmensorganisation d.h. der Produktionseinheit und der Gefahrensituationen;
- führt er die vorgeschriebenen Gesundheitsuntersuchungen vor;
- bestätigt er die Eignung der Arbeitnehmer für bestimmte Tätigkeiten;
- erstellt und aktualisiert er für jeden Arbeitnehmer eine Gesundheits- und Gefahrenakte, die beim Arbeitgeber unter Wahrung des Berufsgeheimnisses aufzubewahren ist.
- informiert er die AN über die Gesundheitsuntersuchungen, denen sie unterzogen werden und falls sie Substanzen mit langfristigen Effekten ausgesetzt sind, über die Anforderung, auch nach Beendigung der entsprechenden Tätigkeit Folgeuntersuchungen durchzuführen;
- informiert er jeden interessierten Arbeitnehmer über die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchungen und händigt auf Anfrage des Arbeitnehmers diesem eine Kopie seiner Akte aus;
- berichtet er anlässlich regelmäßiger Sitzungen auf anonymisierte Weise über die Ergebnisse der klinischen Untersuchungen und erläutert ihre Bedeutung;
- besichtigt er mindestens zweimal pro Jahr und zusammen mit dem Beauftragten für Prävention und Arbeitsschutz die Betriebsstätten und beteiligt sich an der Planung der Kontrolle der Gefahren, denen die AN ausgesetzt sind. Außerdem vergewissert er sich, dass er stets rechtzeitig für die Ausarbeitung der entsprechenden Bewertungen und Gutachten über die Ergebnisse informiert wird;
- baut er zusammen mit dem Arbeitgeber den Erste-Hilfe-Dienst aus;
- beteiligt er sich an der Fortbildung und an der Informationstätigkeit für die Mitarbeiter.
Die Ärzte der arbeitsmedizinischen Praxis unterstützten den Kunden nicht nur in gesundheitlicher Sicht, sondern bieten auch folgendes an:
- Beratung und Hilfestellung in den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und zu den Aufsichtsbehörden, indem sie einen angemessenen Gesundheits- und Sicherheitsplan für das Unternehmen erstellen;
- Auskunft über die neuesten Bestimmungen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit mittels einen Newsletter;
- Auskunft über die steuerlichen Erleichterungen der Unfallversicherungsanstalt INAIL und sonstiger staatlicher Körperschaften für Unternehmen, die über ein korrektes Sicherheitsmanagement und eine ständige Fortbildung der AN die Arbeitsqualität verbessern.