Folglich ist ihrer Bewertung besondere Aufmerksamkeit zu widmen, was auch explizit in den Bestimmungen über die Prävention am Arbeitsplatz zum Ausdruck kommt.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Analyse dieser Gefahrenart nicht vernachlässigbare konzeptuelle Schwierigkeiten bereitet und diesbezüglich noch nicht viele Erfahrungen gesammelt wurden, bieten wir den AG zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen, die eine Risikobewertung des Arbeitsstresses gemäß GvD 81/08 umfassen, ein Treffen an, um den Inhalt der Gesetzesbestimmung zu erörtern und mögliche Methoden zur Stressvermeidung zu untersuchen.
Dabei werden zunächst die allgemeinen Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitsstress im Schnelldurchlauf wiederholt. Dann werden wir einige methodologische Probleme im Zusammenhang mit der Bewertung beleuchten und dann jene Elemente zusammenfassen, die für die Planung von Präventionsmaßnahmen sinnvoll sind.
Schließlich werden wir Ihnen eine Bewertung vorschlagen, die der Präventionsbeauftragte Ihres Unternehmens mithilfe von relativ einfachen Instrumenten vornehmen kann. Bei dieser Methode wird die Bewertung anhand verschiedener Elemente moduliert, so die Beschaffenheit und die Größe des Unternehmens, die Art von Tätigkeit und die Bedeutung von Gefahrenelementen.
Die vorgeschlagene Methode bezieht sich auf die Grundsätze, die in der europäischen Vereinbarung vom 8. Oktober 2004 enthalten sind, auf die Art. 28 des GvD 81 Bezug nimmt.