Zwischen 4% und 20% aller Unfälle am Arbeitsplatz, 940.000 pro Jahr laut den Unfallmeldungen an die Unfallversicherungsanstalt INAIL, sind alkoholbedingt. Das bedeutet, dass von den 940.000 gemeldeten Unfällen 37.000 bis 188.000 auf Alkoholgenuss und -missbrauch zurückzuführen sind. In insgesamt 51% der Unfälle ist der Arbeitnehmer irgendwo angestoßen, falsch aufgetreten oder abgestürzt, während sich 11% der Unfälle im Straßenverkehr ereignen.
Die Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol werden oft unterschätzt, aber die damit verbundenen menschlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kosten sind sehr hoch. Dazu kommt, dass der Alkoholmissbrauch auch beachtliche soziale Kosten mit sich bringt, die auf den Verlust der Produktivität am Arbeitsplatz und auf die Zunahme der Gesundheits- und Anwaltskosten zurückzuführen sind. Das schlägt sich schätzungsweise mit 5-6% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu Buche.
Die Europäische Charta Alkohol und der Europäische Aktionsplan 2000-2005 geben die Notwendigkeit in der Öffentlichkeit, im Privatleben als auch am Arbeitsplatz für ein Umfeld zu sorgen, welches frei von Unfällen, Gewalt und anderen negativen Folgen des Alkoholmissbrauches ist.
Das Gesetz 125/2001, das Rahmengesetz auf dem Sachgebiet des Alkoholmissbrauchs und alkoholbedingter Probleme, sieht ein Alkoholverbot für jene Tätigkeiten vor, die ein hohes Risiko von Arbeitsunfällen mit sich bringen und empfiehlt das Abhalten von Informations- und Bildungsveranstaltungen über die negativen Folgen von Alkoholmissbrauch. Der Arbeitsplatz, also der Ort, an dem die Mehrheit der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter ihrer beruflichen Tätigkeit nachgeht und einen wichtigen Teil ihres Lebens verbringt, ist der ideale Ort für die Umsetzung von Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekten. Die arbeitsmedizinische Praxis fördert diese Umsetzung von Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz.